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   BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82   

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BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82 (https://dejure.org/1983,1802)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1983 - 1 WB 93.82 (https://dejure.org/1983,1802)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1983 - 1 WB 93.82 (https://dejure.org/1983,1802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre - Mitverursachung betrieblichen Unfriedens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WDO § 19 Abs. 3, § 29 Abs. 1; ZDv 14/3 B 160

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Das vom Antragsteller beanstandete Verhalten seines Vorgesetzten hat nämlich durch diesen Mangel der Begründung des auf die weitere Beschwerde ergangenen Bescheids keine andere "Gestalt" im Sinne des auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anzuwendenden § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gefunden (vgl. auch BVerwGE 46, 149, 1. Leitsatz).

    Eine Aufhebung des in seiner Begründung, wie gezeigt, fehlerhaften Bescheids des InspM scheitert schon daran, daß die Gründe einer Beschwerdeentscheidung als solche ihre Aufhebung grundsätzlich nicht zu tragen vermögen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 46, 149, 1. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77).

  • BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Am 21. September 1981 gab der Kommandeur dem Antragsteller bekannt, daß er beabsichtige, ihn in der zum 30. September 1981 zu fertigenden planmäßigen Beurteilung bei den Merkmalen "Zusammenarbeit" und "Eignung zur Menschenführung" jeweils mit "8" zu bewerten sowie über sein Verhalten, seine Dienstaufsicht, seine Zusammenarbeit mit dem Kommandeur und der Gruppe "Truppenversuche" und seine Fähigkeit zur Menschenführung ungünstige Behauptungen tatsächlicher Art in die Beurteilung aufzunehmen (Gegenstand des Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 131/82).
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Für diesen Antrag ist zwar der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben, da das kritisierte Verhalten des Vorgesetzten jedenfalls dem militärischen Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen zuzurechnen ist und nicht etwa das Verhältnis zwischen dem Antragsteller und der Bundesrepublik Deutschland als seinem Dienstherrn betrifft (vgl. BVerwGE 33, 307).
  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Aus seiner ganzen Argumentation ergibt sich aber, daß er materiell eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) geltend macht, aus der sich tatsächlich Pflichten der hierzu erörternden Art ergeben können; die irrige Berufung auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist unter diesen Umständen unschädlich (vgl. BVerwGE 46, 78 f.).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 100.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Überprüfung erzieherischer Maßnahmen - Nachprüfung

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Eine Aufhebung des in seiner Begründung, wie gezeigt, fehlerhaften Bescheids des InspM scheitert schon daran, daß die Gründe einer Beschwerdeentscheidung als solche ihre Aufhebung grundsätzlich nicht zu tragen vermögen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 46, 149, 1. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77).
  • BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69

    Entfernung eines Vermerks der Missbilligung des Verhaltens eines Soldaten durch

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 104.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Denn nicht in allen Fällen, in denen eine Beschwerde im Sinne von § 1 Abs. 1 WBO eingelegt werden kann, ist nach Erschöpfung des truppendienstlichen Beschwerdewegs die Befassung des auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme oder ihrer Unterlassung beschränkten Wehrdienstgerichts zulässig (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juni 1969 - 1 WB 104/68); anderes wird auch durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht gefordert.
  • BVerwG, 01.03.1974 - I WB 30.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 186.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
    Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Solche erzieherische Maßnahmen können mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO dann angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO; vgl. BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69]; 53, 239 [BVerwG 12.01.1977 - I D 55/76]; BVerwG Beschlüsse vom 12. Oktober 1983 - 1 WB 128/82 - und - 1 WB 93/82).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86

    Rechtsmittel

    Der Inhalt der angefochtenen Entscheidung des Kdr LTKdo kann auch nicht als erzieherische Maßnahme im Sinne des § 29 Abs. 1 WDO, ZDv 14/3 B 160 angesehen werden, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 WBO anzusehen und nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbar ist (vgl. BVerwGE 53, 239; 76, 117, 120) [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82].
  • BVerwG, 11.01.1989 - 1 WB 156.88

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei

    Der Senat hat stets die Auffassung vertreten, daß die Beseitigung persönlicher, den Dienstbetrieb beeinträchtigtender Spannungen eine Wegversetzung eines der Beteiligten rechtfertigen kann (BVerwGE 76, 117 [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82]).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 85.98

    Rechtmäßigkeit der Zurechtweisung eines Berufssoldaten - Tatsächliches Feststehen

    Die Anwendung einer erzieherischen Maßnahme nach § 29 Abs. 1 WDO setzt allerdings voraus, daß die Verhaltensweise des Soldaten, die beanstandet werden soll, in tatsächlicher Hinsicht feststeht (vgl. Beschlüsse vom 8. November 1977 - BVerwG 1 WB 186.76 -, vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 WB 93.82 - <BVerwGE 76, 117 [120]> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 65.83 - <NZWehrr 1985, 202>).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 68.96

    Bestimmung des Gegenstands des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das

    Denn auch "Erzieherische Maßnahmen" können nur dann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angegriffen werden, wenn sie die Rechtssphäre des Antragstellers berühren (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 WB 93.82 - <BVerwGE 76, 117 [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82]>, vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 = NZWehrr 1985, 113> und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 -).
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